Liebe Schüler*innen, Kolleg*innen und Eltern,

seit dem Ende der Weihnachtsferien befinden wir uns nun im vollständigen Distanzunterricht, was in den nächsten Tagen wahrscheinlich viele Fragen aufwerfen wird. Um diese Fragen effizient zu bündeln und zu beantworten, entsteht auf der Homepage ein FAQ-Bereich, der fortlaufend erweitert werden wird. Hier die ersten Antworten zu wichtigen Fragen.

Findet in der Einführungsphase das Praktikum wie geplant statt?
Nein, das Praktikum wird verschoben und soll in den letzten beiden Schulwochen vor den Sommerferien durchgeführt werden. Im ursprünglich vorgesehenen Zeitraum Ende Januar/Anfang Februar findet nun Unterricht bzw. Distanzunterricht nach Stundenplan statt.

Finden in der Q2 die Präsentationen innerhalb der Projektkurse wie geplant statt?
Nein, die Präsentationstage werden verschoben. Sie finden nun in der Woche vor den Osterferien statt, und zwar am Mittwoch, 24.3. und am Donnerstag, 25.3. jeweils in der 5.+6. und 7.+8. Stunde. Weitere Einzelheiten erfahren die Schüler*innen  der Oberstufe und die Lehrer*innen von Herrn Franke.

Wie bekomme ich geschriebene Klassenarbeiten und Klausuren zurück?
Wir arbeiten an einer Möglichkeit, diese in festgelegten Zeitfenstern auf dem Schulhof zur Abholung bereitzuhalten.

Wie wird der Distanzunterricht gestaltet und wird dieser auch bewertet?
Hierzu verweisen wir auf unser umfangreiches Dokument zu den verbindlichen ​Regelungen für den Distanzunterricht, das auf der Homepage einzusehen ist. Darüber hinaus gibt die „Zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG vom 2. Oktober 2020 (GV. NRW. S. 975)“ Auskunft, unter anderem zur Leistungsbewertung. Hier heißt es in §6:

„(1) Die Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Pflichten aus dem Schulverhältnis im Distanzunterricht im gleichen Maße wie im Präsenzunterricht.
(2) Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen werden in der Regel in die Bewertung der sonstigen Leistungen im Unterricht einbezogen. Leistungsbewertungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ können ebenfalls auf Inhalte des Distanzunterrichts aufbauen.
(3) Klassenarbeiten und Prüfungen finden in der Regel im Rahmen des Präsenzunterrichts statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsüberprüfung möglich.“

Wie kann ich Kontakt zur Schulsozialarbeiterin aufnehmen?
Unsere Schulsozialarbeiterin Frau Rickert ist in der Zeit der Schulschließung wie gewohnt zu erreichen. Entweder über eine telefonische Kontaktaufnahme (Tel.: 01522/1825762) oder per Email unter ric@kkg-do.eu. In dringenden Fällen ist ein persönliches Treffen (mit einem weiteren Haushalt, unter Einhaltung der Schutzbestimmungen) ebenfalls möglich.

Weitere Fragen?
Weitere Fragen können Sie / könnt ihr per E-Mail an Frau Böhling (boeh@kkg-do.eu) oder an Frau Rickert (ric@kkg-do.eu) schreiben. Sie werden dann in der FAQ-Liste aufgenommen.