Sehr geehrte Erziehungsberechtigten, liebe Schüler*innen,

in der nächsten Woche gelten laut Beschluss des Schulministeriums als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung ab Montag, 14. Dezember 2020, neue Regelungen. Diese können Sie im Detail der aktuellen Schulmail entnehmen.

12.12.20: Mit dem Nachtrag zur Schulmail ergeben sich für die kommende Woche zusätzliche Regelungen:

  • in der nächsten Woche finden die Klausuren in der Q1 und in der Q2 wie geplant statt
  • die Kommunikationsprüfung am Mittwoch findet statt
  • alle weiteren Klausuren in der EF werden zunächst ausgesetzt
  • weitere Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I für das 1. Halbjahr werden gestrichen

11.12.20: Bitte beachten Sie unbedingt den folgenden Passus aus der oben verlinkten Schulmail NRW:

  • In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
    Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll. 
    Als schriftliche Anzeige genügt am KKG eine E-Mail an den bzw. die Klassenlehrer*in.

  • In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.

Hinweis: Sie erreichen die Schulsozialarbeiterin Frau Rickert in der nächsten Zeit nur via Telefon oder ric@kkg-do.eu

Bleiben Sie gesund!